Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gültig ab 1. Januar 2024
1. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Unterzeichner eines Auftrages / Vertrages anerkannt. Wir weisen bei jedem schriftlichen Angebot darauf hin.
2. Haftung
Der Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrages, in Einzelfällen des Lieferscheins, den optisch und technischen einwandfreien Zustand der Ware/Technik. Der Mieter haftet für alle von ihm oder Dritten verursachten oder von ihm zu vertretende Schäden an der Mietsache, die ihm in Zustimmung von ‚Joyvent’ leihweise überlassen wurde. Alle Geräte werden vom Auftraggeber/Mieter auf eigenes Risiko genutzt. ‚Joyvent’ haftet nicht für entgangene Gewinne oder Verdienstausfälle oder sonstiges, die auf eine mangelnde Funktion der Mietsache zurückzuführen sind. Objektive Mängel sind uns unverzüglich zu melden, wir sorgen schnellstmöglich für Ersatz. Der Auftraggeber/Mieter haftet bei Verlust und Schäden an der Mietsache, ebenso durch Diebstahl, Brand oder Wasser auf leichter Fahrlässigkeit.
Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden und den Mietzinsausfall einer ggf. wegen des Schadens unmöglich gewordenen Weitervermietung an ihn oder Dritte.
Der Auftraggeber sorgt für eine ausreichende Versicherung und ggf. nötiger Bewachung des Materials.
3. An und Abfahrt
Die An und Abfahrten sind gesondert zu vergüten.
4. Zusatzleistungen
Leistungen, die aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten.
5. Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, werden vom Auftraggeber/Mieter mindestens 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbauten für uns zugänglich gemacht. Sofern nicht anders vereinbart ist vom Auftraggeber/Mieter eine Stromversorgung von mindesten 230V / 16 A bereitzustellen. ,Joyvent’ haftet nicht für die genutzte Versammlungsstätte, die Stromversorgung vom Haus oder für andere Ausfälle wie z.B. entgangene Ticketverkäufe. Die Kosten für Energie, insbesondere in Form elektrischer Energie trägt der Auftraggeber/Mieter.
6. Angebote
Angebote sind generell freibleibend und bleiben, wenn nicht anders mit uns vereinbart, 14 Tage gültig. Wir behalten uns vor, ungültig gewordene Angebote abzulehnen bzw. anzunehmen.
7. Kosten
Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
8. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
Ein Vertragsschluss wird schriftlich akzeptiert. Erhält der Auftraggeber/Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Wurde keine andere Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart, sind bis zu 2 Tage vor dem Veranstaltungstag 50% des Auftragsvolumens an uns zu überweisen. Der restliche Betrag ist unmittelbar nach der Veranstaltung an uns zu zahlen. In Ausnahmefällen entsteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, werden dem Auftraggeber Verzugszinsen für die Zeit der Zahlungsverzögerung gemäß BGB §288 Abs. 2 zzgl. Mahngebühren berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug nach Rechnungseingang fällig.
Neukunden sind verpflichtet 100% des zu erwartenden Rechnungsbetrages 2 Werktage im Voraus zu zahlen.
Preisberechnung:
Der Grundpreis für einen Techniker oder Helfer liegt bei 45,80 € pro Stunde.
Soweit nichts anderes vereinbart, berechnen wir pro Einsatz/Veranstaltung mindesten 4 Stunden (Pauschale S), ab der angefangenen 5. Arbeitsstunde Pauschale M, ab der angefangenen 7. Arbeitsstunde Pauschale L. Dies setzt sich mindestens wie folgt zusammen: Aufbau 60 Minuten, Standby-Zeit 30 Minuten und Rückbau 30 Minuten (Gesamt 2h). Je nach Bedarf kann sich die Stundenzahl für Auf- und Abbau erhöhen. Bitte rechnen Sie zusätzlich pro Veranstaltung eine Materialpauschale in Höhe von 10,00 € ein, je nach Bedarf kann sich diese Pauschale erhöhen. Wenn Sie einen Vorab-Termin wünschen, berechnen wir pro Termin und angefangener Stunde eine Beratungspauschale von 60,00 €. Je nach Arbeitsaufkommen wird dieses Entgelt ebenfalls für digitale, telefonische oder sonstige Beratung fällig.
Übersicht der Pauschalen
Pauschale S (4h) für Veranstaltungen mit einer Veranstaltungsdauer bis zu 2 Stunden Netto 193,20 € Brutto 229,29 €
Pauschale M (6h) für Veranstaltungen mit einer Veranstaltungsdauer bis zu 4 Stunden Netto 284,80 € Brutto 338,91 €
Pauschale L (10h) für Veranstaltungen mit einer Veranstaltungsdauer bis zu 8 Stunden Netto 468,00 € Brutto 556,92 €
Sollten Sie verbindlich eine Pauschale gebucht haben, Ihre Veranstaltung aber länger als geplant andauert und die Gesamtstundenzahl somit höher ausfällt als das Limit der jeweiligen Pauschale, buchen Sie automatisch die nächsthöhere Pauschale. Ab der 11. angefangenen Stunde Zahlen Sie den Tagessatz (Pauschale L) zzgl. jeder weiteren angefangenen Stunde zu jeweils 60 € pro Stunde.
Sollte sich bereits in der Planungsphase abzeichnen, dass im Gesamtbedarf über 10 Gesamtstunden benötigt werden, buchen wir aufgrund der geltenden Arbeitsschutzgesetze einen zusätzlichen Techniker als Ersatz ein. Ein Einsatz bzw. eine Rechnung unter 4 Stunden ist nicht möglich.
Zonen:
Um dem Arbeitszeitgesetz gerecht werden zu können, richten wir Zonen ein, die verbindlich wie folgt auf geleistete angefangene Stunden gelten:
Nachtzone: 22-6 Uhr, +50%; Sonn- und Feiertagszone: 0-24 Uhr, +50%
Rechnungsbeträge sind per Überweisung zu begleichen.
9. Storno seitens des Auftraggebers /Mieters
Storniert der Auftraggeber einen rechtsgültigen Auftrag bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungstag, behalten wir uns das Recht vor, einen Verdienstausfall in Höhe von 35% des Auftragsvolumens zu berechnen. Bei Stornierung innerhalb 14 Tagen vor dem Veranstaltungstag, zahlt der Auftraggeber/Mieter ohne Nachweis eines entstandenen Schadens eine Entschädigung von 70% des Auftragsvolumens.
10. Storno eines Auftrages unsererseits
Dem Auftraggeber/Mieter entstehen keinerlei Kosten, wenn ein von uns bestätigter Auftrag nicht eingehalten wird. Bereits gezahlten Anzahlungen, welche nachweislich an uns gezahlt wurden, werden dem Auftraggeber umgehend zurückerstattet. Es bestehen keinerlei Regressansprüche durch einen eventuellen Verdienstausfall oder entgangene Gewinne. Wir sorgen jedoch für einen geeigneten Ersatz, die dem Auftrag entspricht. Der Auftraggeber/Mieter ist nicht verpflichtet, den Ersatz/die Ersatzfirma in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind wir zu keinem weiteren Ersatz verpflichtet.
11. Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftraggeber geliehene/gemietete Ware/Technik bleibt unser Eigentum. Der Auftraggeber ist einverstanden die Ware/Technik nicht an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, zu belasten oder in anderer Weise über sie zu verfügen.
12. Erhalt- und Reinigungskosten Mietmaterial Dritter
Werden Gegenstände Dritter genutzt (zum Beispiel das Mobiliar, die Technik o.ä. der angemieteten Räumlichkeit), die über Joyvent Veranstaltungstechnik bereitgestellt und bedient werden sollen, haftet der Auftraggeber/Mieter für den Erhalt und die Reinigung dieser Gegenstände. Joyvent Veranstaltungstechnik behält sich vor, eine Reinigungskosten zu berechnen, wenn die Gegenstände nicht in einem sauberen Zustand zurückgelassen werden. Die Höhe der Reinigungskosten sind für den jeweiligen Einzelfall zu bestimmen, mindestens aber 50 € netto. Dies gilt ebenfalls für die Räumlichkeit selbst.
13. Lizenzrechte, GEMA
Der Auftraggeber/Mieter erklärt mit Unterzeichnen des jeweiligen Auftrages, alle benötigten Genehmigungen eingeholt zu haben und alle entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu zählen Lizenzrechte/Nutzungsrechte, GEMA, KSK, Verzollung, Maut, Parkgenehmigungen usw.
14. Datenschutzerklärung
Der Mieter/Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift einverstanden, sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen, zur Speicherung freizugeben. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Über Gagen und Mietpreise ist Stillschweigen zu wahren.
15. Salvatoresche Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnte.
Gerichtsstand ist Köln (Deutschland)